Vor Beginn der Behandlung wird eine Honorarvereinbarung anhand der Verordnung Ihres Arztes abgeschlossen. Sollten nicht alle Leistungen in Anspruch genommen werden, so werden nur die tatsächlichen Leistungen berechnet. Informieren Sie sich vorab in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Behandlung bezahlt. Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und uns.
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