Allgemeine Informationen

Gesetzlich Versicherte

  • Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt erforderlich
  • Beginn bis 28 Tage nach Ausstellung
  • Es muss bei Hausbesuch ein JA angekreuzt sein!
  • Gesetzlich Versicherte müssen, sofern sie nicht befreit sind, Zuzahlungen leisten: 
  • 10,00 Euro Verordnungsblattgebühr + 10% des Rezeptwertes
  • Um Sie, als gesetzlich Versicherten, zu behandeln arbeite ich als Freier Mitarbeiter mit verschiedenen zugelassenen Praxen zusammen.

Privatpatienten

Vor Beginn der Behandlung wird eine Honorarvereinbarung anhand der Verordnung Ihres Arztes abgeschlossen. Sollten nicht alle Leistungen in Anspruch genommen werden, so werden nur die tatsächlichen Leistungen berechnet. Informieren Sie sich vorab in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Behandlung bezahlt. Der Behandlungsvertrag besteht immer zwischen Ihnen und uns.


Selbstzahler

Wir bieten für Selbstzahler ausschließlich für Präventive Maßnahmen an.